NEIN! Und dies ist ein ganz eindeutiges Nein, ohne Wenn und Aber. Die eBooks unterliegen dem Urhebergesetz und jede Weitergabe dieser Dateien, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, egal ob an Fremde, Freunde oder Familienangehörige, ist eine Straftat die laut § 106 UrhG eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren mit sich ziehen kann. Viele eBooks (auch unsere) sind mit einem personalisierten Wasserzeichen oder sonstigen personalisierten Schutz versehen, der auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Und somit sind die unerlaubt weitergebenen eBooks zurück zu verfolgen, auf denjenigen, der sie weitergegeben hat.
Guten Tag,
gilt das auch dann, wenn ich gekaufte Ebooks als PDF auf einem Computer eines Familienangehörigen ab speichere um mir eine Sicherung meiner Dateien zu erstellen oder auf einer Festplatte, welche ich dann entweder bei Familienangehörigen zeitweise hinterlege oder diese für eine Abspeicherung von deren Daten wie beispielsweise Fotos um Speicherplatz zu schaffen auf deren Geräten ihnen zur Verfügung stelle? Und wenn ich einem Familienangehörigem eine Textstelle aus einem PDF E-Book zeige, was mir gehört, wenn er bei mir neben meinem Smartphone steht? Darf es überhaupt ein Familienangehöriger mit meinem Smartphone oder Laptop lesen oder zählt das auch als Weitergabe?
Außerdem: Wenn ich mir ein Buch kaufe kann ich dieses Buch auch weiter verschenken oder jemandem zum Lesen verleihen.
Können Sie mir die gesamten Gesetzestexte und/oder eine Information vom Gesetzgeber hierzu verlinken? Diese Sachen gehen aus der Angabe § 106 UrhG nicht hervor.